Verhaltensmaßregeln für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung

Wenn Sie eine öffentliche Einrichtung nutzen, sollten Sie folgendes beachten:

  1. Wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, lesen Sie diese sorgfältig durch.
  2. Wenn Ihnen in der Erlaubnis bestimmte Anordnungen oder Auflagen oder Beschränkungen willkürlich oder fehlerhaft erscheinen, legen Sie dagegen Rechtsmittel ein.
  3. Halten Sie sich peinlich genau an die Erlaubnis und ihre Bestimmungen über Ort, Zeit, Dauer, Größe, Hilfsmittel, Thema und andere Einzelheiten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen Nichtbeachtung der Auflagen und damit wegen unerlaubter Sondernutzung ein Bußgeld bezahlen zu müssen.
  4. Führen Sie die Erlaubnis während der Durchführung der Veranstaltung griffbereit bei sich, damit Sie sie ggf. Polizeibeamten vorzeigen können.
  5. Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit sich, um sich ggf. ausweisen zu können.
  6. Leisten Sie den Anweisungen der Polizeibeamten Folge.
  7. Achten Sie darauf, daß Sie und die Versammlungsteilnehmer keine Schäden anrichten. Sie laufen sonst Gefahr, Schadensersatz an die Geschädigten zahlen zu müssen.
  8. Zahlen Sie die geforderte Gebühr.

 

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