Erstrittene Entscheidungen zum Thema Sondernutzungsrecht, Wahlkampfrecht
In der folgenden Entscheidung stellte das folgende Gericht fest, daß die Sicherstellung eines LKWs meines Mandanten mit einer politischen Aufschrift rechtwidrig gewesen war, weil diese keine Volksverhetzung und keine grob ungehörige Handlung war, und begründete dies mit einer Verletzung des Rechtes auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG):
- Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 A 2300/10.
In der folgenden Entscheidung verpflichtete das folgende Gericht eine Gemeinde, meinen Mandanten Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Plakaten im Wahlkampf zu erteilen bzw. ihr Ermessen fehlerfrei auszuüben, und begründete dies mit einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Rechtes auf Chancengleichheit politischer Parteien (Art. 3 und 21 GG):
- Oberverwaltungsgericht Greifswald, Beschluß vom 23.08.2011, Az. 1 M 145/11,
- Oberverwaltungsgericht Greifswald, Urteil vom 11.07.2017, Az. 1 LB 92/15.
In der folgenden Entscheidung verpflichtete das folgende Gericht eine Gemeinde, abgehängte Wahlplakate mit der Aufschrift „Reserviert für Volksverräter“ wieder anzubringen:
- OVG Bautzen, Beschluss vom 21.05.2019, Az. 3 B 136/19.
In der folgenden Entscheidung stellte das folgende Gericht fest, daß der Aufruf eines Oberbürgermeisters an die Bürger im Internet, an einer Gegendemonstration gegen eine Versammlung einer rechtsgerichteten Partei teilzunehmen, rechtswidrig war, weil er gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstieß.
- Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluß vom 03.05.2013, Az. 8 A 772/13.Z.