Erstrittene Entscheidungen zum Thema Strafrecht

Das folgende Gericht sprach meinen Mandanten vom Vorwurf der Volksverhetzung frei und begründete dies mit der Geltung der Meinungsfreiheit und der Mehrdeutigkeit der angeklagten Äußerung:

  • Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27.10.2017, Az. 1 Ss 49/17.