Erstrittene Entscheidungen zum Thema Öffentliche Einrichtungen
In den folgenden Entscheidungen verpflichteten die folgenden Gerichte eine Stadt bzw. eine Gemeinde, eine öffentliche Einrichtung, z.B. eine Stadthalle, für einen Bundes- oder Landesparteitag meiner Mandanten, einer politischen Partei oder einer ihrer Untergliederungen, zu überlassen, und begründeten dies mit einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Rechtes auf Chancengleichheit politischer Parteien (Art. 3 und 21 GG):
- Oberverwaltungsgericht Weimar, Beschluß vom 26.10.2004, Az. 2 EO 1377/04,
- Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Beschluß vom 11.03.2011, Az. 4 M 44/11,
- Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluß vom 14.04.2011, Az. 10 ME 47/11.
Erstrittene Entscheidung zum Thema Hausverbot:
In der folgenden Entscheidung stellte das folgende Gericht fest, dass der Ausschluss meines Mandanten vom „Bürgerdialog Dorstfeld“ in der Stadt Dortmund am 18.06.2012 rechtswirig war und entschied dabei überdies, dass der Vorbehalt, rechtsextremistische Personen von dieser öffentlichen Veranstaltung auszuschließen, gegen das Willkürverbot verstieß (Art. 3 GG):
- Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.05.2017, Az. 15 A 3048/15).
In der folgenden Entscheidung verurteilte das folgende Gericht einen Stadtrat, es zu unterlassen, einem Stadtrat zu verbieten, eine Jacke mit der Modemarke „Thor Steinar“ in einer Sitzung des Stadtrates zu tragen, oder den Sitzungssaal zu verlassen:
- VG Gera, Urteil vom 20.02.2013, Az. 2 K 267/12).