Welche Verhaltensmaßregeln nach einer Versammlung sind zu empfehlen (§ 27 VersG)?

Für die Zeit nach einer Versammlung und den Rückweg sind die folgenden Verhaltensmaßregeln zu beachten:

  1. Führen Sie nach einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel keine Waffen mit sich und rotten Sie sich nicht mit anderen Personen zusammen, weil Sie sich sonst gemäß § 27 II Nr.3a VersG strafbar machen.
    1. Auf dem Rückweg von öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen, nicht-öffentlichen Versammlungen und privaten Feiern dürfen Sie jedoch Waffen mit sich führen.
  2. Führen Sie nach einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel keine Schutzwaffen mit sich und rotten Sie sich nicht mit anderen Personen zusammen, weil Sie sich sonst gemäß § 27 II Nr. 3 b VersG strafbar machen.
    1. Auf dem Rückweg von einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen, einer nicht-öffentlichen Versammlung und einer privaten Feier dürfen Sie jedoch Schutzwaffen mit sich führen.
  3. Vermummen Sie sich nicht nach einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel und rotten Sie sich nicht mit anderen Personen zusammen, weil Sie sich sonst gemäß § 27 II Nr.3 c VersG strafbar machen.
    1. Auf dem Rückweg von einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen, einer nicht-öffentlichen Versammlung und einer privaten Feier dürfen Sie sich jedoch vermummen.
  4. Tragen Sie nach keiner Versammlung eine Uniform, weil Sie sich sonst gemäß § 28 VersG strafbar machen.

 

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