Welche Verhaltensmaßregeln nach einer Versammlung sind zu empfehlen (§ 27 VersG)?
Für die Zeit nach einer Versammlung und den Rückweg sind die folgenden Verhaltensmaßregeln zu beachten:
- Führen Sie nach einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel keine Waffen mit sich und rotten Sie sich nicht mit anderen Personen zusammen, weil Sie sich sonst gemäß § 27 II Nr.3a VersG strafbar machen.
- Auf dem Rückweg von öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen, nicht-öffentlichen Versammlungen und privaten Feiern dürfen Sie jedoch Waffen mit sich führen.
- Führen Sie nach einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel keine Schutzwaffen mit sich und rotten Sie sich nicht mit anderen Personen zusammen, weil Sie sich sonst gemäß § 27 II Nr. 3 b VersG strafbar machen.
- Auf dem Rückweg von einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen, einer nicht-öffentlichen Versammlung und einer privaten Feier dürfen Sie jedoch Schutzwaffen mit sich führen.
- Vermummen Sie sich nicht nach einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel und rotten Sie sich nicht mit anderen Personen zusammen, weil Sie sich sonst gemäß § 27 II Nr.3 c VersG strafbar machen.
- Auf dem Rückweg von einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen, einer nicht-öffentlichen Versammlung und einer privaten Feier dürfen Sie sich jedoch vermummen.
- Tragen Sie nach keiner Versammlung eine Uniform, weil Sie sich sonst gemäß § 28 VersG strafbar machen.