Welche Rechtsmittel gegen Verbot und Auflösung einer Versammlung gibt es (§§ 13, 15 VersG)?

Gegen ein Versammlungsverbot bzw. die Auflösung einer Versammlung stehen Ihnen die folgenden Rechtsmittel zu:

  1. Der Widerspruch gemäß §§ 68 ff. VwGO ist das richtige Rechtsmittel gegen ein Versammlungsverbot und die Auflösung einer Versammlung. Er ist innerhalb eines Monats einzulegen, sollte aber sinnvollerweise sofort abgefertigt werden. Er ist an die Behörde zu richten, die das Verbot bzw. die Auflösung erlassen hat, also meist die Polizei. Das Kostenrisiko liegt bei etwa 50,– bis 100,00 Euro. Er gilt nicht mehr in allen Bundesländern, z.B. in Bayern und Niedersachsen ist er abgeschafft worden und es muß gleich Klage erhoben werden.
  2. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 V VwGO ist das richtige Rechtsmittel gegen die sofortige Vollziehung des Verbots, um in einem Eilverfahren die Versammlung zu erzwingen. Der Antrag ist sinnvollerweise sofort einzulegen und kann nur bis zum Beginn der Versammlung gestellt werden, und zwar bei dem Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Versammlung stattfinden soll. Das Kostenrisiko beträgt knapp 400,00 Euro nebst Anwaltsgebühren, die zwei Mal 500,00 Euro betragen können.

    Achtung:
    In manchen Bundesländern, z.B. in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, gibt es keinen Widerspruch mehr. Es muß daher nach dem Verbot sogleich Klage erhoben werden !
  3. Die Beschwerde ist das richtige Rechtsmittel gemäß §§ 146 ff. VwGO gegen die Ablehnung des Antrages gemäß § 80 V VwGO. Sie ist sofort einzulegen und kann nur bis zum Beginn der Versammlung gestellt werden. Sie ist beim zuständigen Oberverwaltungsgericht anzubringen und muß von einem Rechtsanwalt eingelegt werden. Das Kostenrisiko beträgt knapp 200,00 Euro nebst Anwaltsgebühren, die zwei Mal 200,00 Euro betragen können.
  4. Die Verfassungsbeschwerde, verbunden mit dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG ist das richtige Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Beschluß des OVG. Der Antrag ist an das Bundesverfassungsgericht zu stellen, und zwar sofort. Er kann nur bis zum Beginn der Versammlung eingelegt werden. Kosten entstehen hierbei nicht – abgesehen von den Anwaltsgebühren, die 500,00 Euro betragen können.
  5. Die Klage bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage ist das richtige Rechtsmittel gemäß § 113 IV VwGO gegen die Ablehnung des Widerspruches. Sie kann auch noch nach dem angesetzten Zeitpunkt der Versammlung erhoben werden, eine Frist ist hier nicht einzuhalten. Sinnvollerweise sollte sie aber nicht später als einen Monat nach der Versammlung eingereicht werden. Sie ist an das zuständige Verwaltungsgericht zu richten. Das Kostenrisiko beträgt knapp 400,00 Euro nebst Anwaltsgebühren, die zwei Mal 500,00 Euro betragen können.
    Voraussetzung für diese Klage ist ein Feststellungsinteresse. Dieses liegt z.B. vor, wenn Sie eine Versammlung wie die verbotene auch in Zukunft durchführen wollen.
  6. Die Berufung ist das richtige Rechtsmittel gegen alle klagabweisenden Urteile des VG. Sie muß beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des Urteils des VG. Sie kann nur von einem Rechtsanwalt eingelegt werden. Das Kostenrisiko beträgt 400,00 Euro nebst Anwaltsgebühren, die zwei Mal 500,00 Euro betragen können.
  7. Die Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 90 ff. BVerfGG ist das richtige Rechtsmittel gegen alle ablehnenden Beschlüsse und Entscheidungen des OVG. Sie ist beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Urteils. Es fallen keine Gerichtskosten an.
  8. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist das richtige Mittel gegen alle Rechtsverstöße der Beamten vor und während der Demonstration. Sie ist beim Vorgesetzten der Beamten einzulegen, die tätig waren. Eine Frist ist nicht einzuhalten. Kosten entstehen nicht.
  9. Die Strafanzeige wegen Störung einer Versammlung gemäß § 21 VersG, Beeinträchtigung des Versammlungsleiters gemäß § 22 VersG und Körperverletzung gemäß §§ 223 ff. StGB sowie Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB ist das richtige Mittel gegen schwerwiegende Rechtsverstößen von Gegendemonstranten und Beamten vor und während einer Versammlung. Sie ist bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht einzulegen, in dessen Bezirk die Versammlung stattfand. Eine Frist ist nicht einzuhalten. Kosten entstehen nicht.

Das Erstatten einer Strafanzeige sollte aber sorgfältig überlegt werden, weil das wahrheitswidrige Erstatten einer Strafanzeige eine strafbare Verdächtigung gemäß § 164 StGB darstellt.

Beachten Sie schließlich, daß ein Rechtsmittel nur dann Erfolg hat, wenn Sie Ihre Behauptungen auch beweisen können, z.B. durch die Benennung von Zeugen. Ein erfolgloses Rechtsmittel verursacht Kosten.

 


 

Beispiel für einen Widerspruch gegen ein Versammlungsverbot

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das 
Polizeipräsidium Neustadt
(Anschrift)

Betr.: Ihr Verbot der Versammlung unserer Bürgerinitiative vom…,
Az …

Sehr geehrte Damen und Herren!
Als Vorsitzender der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“ lege ich hiermit gegen Ihr Verbot von heute unserer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel am … Widerspruch ein.

Begründung:

Ihr Versammlungsverbot ist rechtswidrig.
Sie geben darin keine Tatsachen an, aus denen sich eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch die Versammlung ergibt, sondern nur ungenaue Vermutungen.
Sie haben insbesondere nicht konkret und in Einzelheiten dargelegt, wieso durch die Versammlung Gewalttätigkeiten oder Straftaten unmittelbar drohen. Dies ist nicht der Fall.

Die von Ihnen genannten Äußerungen unserer Bürgerinitiative stellen überdies keine volksverhetzenden Worte dar. Denn sie erreichen nicht ein derartiges Maß, daß eine unmittelbare Gefährdung der Ausländer erkennbar werden würde. Die Äußerungen stellen vielmehr politische Meinungsäußerungen dar, die die Ausländer im Rahmen der politischen Auseinandersetzung hinzunehmen haben.
Sie haben schließlich nicht konkret dargelegt, wieso es zu Auseinandersetzungen zwischen autonomen Gewalttätern und den Teilnehmern unserer Versammlung kommen soll. Selbst wenn es dazu käme, wäre die Polizei verpflichtet, auch unter Einsatz überörtlicher Mittel unsere Versammlung zu schützen.
Ich lege den Beschluß des BayVGH vom 29.07.1994, Az. 21 CS 94.2521, in Kopie bei, der die Rechtswidrigkeit Ihres Versammlungsverbotes in einem ähnlichen Fall bestätigt.
Da ich beabsichtige, Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben, beantrage ich ausdrücklich den Erlaß eines Widerspruchsbescheides. Sollte ich bis zum … keinen Bescheid erhalten, gehe ich von Ihrer Ablehnung aus und werde Klage erheben.

Mit freundlichem Gruß
(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für einen Antrag gemäß § 80 V VwGO

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das
Verwaltungsgericht Neustadt
(Anschrift)

Antrag gemäß § 80 V VwGO
der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“ (Anschrift, kein Postfach !)
vertreten durch ihren Vorsitzenden Mäxchen Treuherz, ebenda, Antragstellers
gegen
die Stadt Neustadt, vertreten durch ihren Polizeipräsidenten, (Anschrift) Antragsgegnerin

Hiermit beantrage ich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – anzuordnen, daß die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragstellerin gegen das Versammlungsverbot der Antragsgegnerin vom …, Az. ..., die Versammlung der Antragstellerin in Neustadt am ... betreffend, wiederhergestellt wird.

Begründung:
Die Antragstellerin beabsichtigt, am … in Neustadt eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zum Thema „Keine Moschee in Neustadt“ abzuhalten. Eine Kopie der Anmeldung vom … wird als
Anlage 1
beigefügt.
Die Antragsgegnerin verbot diese Versammlung durch Bescheid vom …, Az. ..., der in Kopie als Anlage 2 beigefügt wird. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehung des Verbotes angeordnet.
Hiergegen legte die Antragstellerin mit Schreiben vom …, das in Kopie als Anlage 3 beigefügt wird, Widerspruch ein. Da die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes angeordnet worden ist, ist der diesseitige Antrag gemäß § 80 V VwGO geboten.
Das Verbot der öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel ist rechtswidrig und verletzt den Antragsteller in seinem Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
In dem Versammlungsverbot sind keine Tatsachen angegeben, aus denen sich eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch die Versammlung ergibt. Es ist nicht konkret und im Einzelnen dargelegt, wieso durch die Versammlung Gewalttätigkeiten oder Straftaten unmittelbar drohen. Dies wurde nur behauptet.
Die von der Antragsgegnerin genannten Äußerungen der Klägerin erreichen außerdem nicht ein derartiges Maß, daß eine unmittelbare Gefährdung der Ausländer erkennbar werden würde. Diese Äußerungen stellen politische Meinungsäußerungen dar, die die Ausländer im Rahmen der politischen Auseinandersetzung hinzunehmen haben.
Die Antragsgegnerin hat schließlich nicht konkret dargelegt, wieso es zu Auseinandersetzungen zwischen autonomen Gegendemonstranten und den Versammlungsteilnehmern kommen soll. Selbst wenn es dazu käme, wäre die Polizei verpflichtet, auch unter Einsatz überörtlicher Mittel die Versammlung der Antragstellerin zu schützen.
Ich lege den Beschluß des BayVGH vom 29.07.1994, Az. 21 CS 94.1521, in Kopie als Anlage 4 bei, der die Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbotes in einem vergleichbaren Fall bestätigt.

Zur Glaubhaftmachung wird eine eidesstattliche Versicherung als Anlage 5 beigefügt.
Um rasche Entscheidung wird gebeten.

Mäxchen Treuherz
(eigenhändige Unterschrift)

Anlagen: (auf gesonderten Blättern beifügen):

  1. Versammlungsanmeldung vom 01.06.1996 als Anlage 1
  2. Versammlungsverbot vom 16.06.1996 als Anlage 2
  3. Widerspruch vom 16.06.1996 als Anlage 3
  4. Urteil des Bay VGH vom 29.06.1994 als Anlage 4
  5. Eidesstattliche Versicherung: als Anlage 5

In Kenntnis der Strafbarkeit einer Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung erkläre ich, Helmut Müller, (Anschrift) hiermit folgendes an Eides statt:

Die Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“ beabsichtigt, am … von … bis …. Uhr eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel in Neustadt durchzuführen zum Thema „Keine Moschee in Neustadt“.
Ich bin als stellvertretender Vorsitzender damit beauftragt worden, unverzüglich alle Teilnehmer aus der Versammlung zu entfernen, die Waffen tragen, gewalttätig werden, Straftaten verüben wollen, volksverhetzende oder sonstwie strafbare Äußerungen von sich geben u.ä.

Neustadt, den …

Helmut Müller
(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde vor der Versammlung

An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde und Antrag gemäß § 32 BVerfGG
der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“, (Anschrift), vertreten durch Mäxchen Treuherz, ebenda.

Hiermit lege ich

  1. gegen das Versammlungsverbot der Stadt Neustadt … vom 16.06.1996, Az ...,
  2. den Beschluß des VG Neustadt vom 16.06.1996, Az....,
  3. den Beschluß des OVG Neustadt vom 16.06.1996, Az. ...

Verfassungsbeschwerde ein und beantrage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – den Erlaß einer einstweiligen Anordnung und beantrage,

  1. festzustellen, daß das Versammlungsverbot … vom … Az … rechtswidrig war und die Antragstellerin in ihrem Recht aus Art. 8 GG verletzt,
  2. das Versammlungsverbot der Stadt Neustadt vom … Az … aufzuheben,
  3. den Beschluß des VG Neustadt vom Az … aufzuheben,
  4. den Beschluß des OVG Neustadt vom … Az. … aufzuheben.

Begründung:
(Bei der Begründung gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die das OVG zur Ablehnung aufgeführt hat, und widerlegen Sie diese).

Mit freundlichem Gruß
(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für eine Fortsetzungsfeststellungsklage

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das
Verwaltungsgericht Neustadt
(Anschrift)

Fortsetzungsfeststellungsklage der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“, ,
vertreten durch ihren Vorsitzenden Mäxchen Treuherz, ebenda, Klägerin
gegen
die Stadt Neustadt, vertreten durch ihren Polizeipräsidenten, Polizeipräsidium, (Anschrift) Beklagte.
Hiermit erhebe ich Fortsetzungsfeststellungsklage und werde beantragen, festzustellen, daß das Versammlungsverbot der Beklagten vom …, Az...., die Versammlung der Klägerin am … betreffend, rechtswidrig war.

Begründung:

Die Klägerin beabsichtigte, am … eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zum Thema „Keine Moschee in Neustadt“ abzuhalten. Die Anmeldung wird in Kopie als Anlage 1 beigefügt.
Die Beklagte verbot diese Versammlung durch Bescheid vom …, Az. …, das in Kopie als Anlage 2 beigefügt wird. Hiergegen legte die Klägerin Widerspruch mit Schreiben vom …, der als Anlage 3 in Kopie beigefügt wird, ein. Die Beklagte bestätigte ihr Versammlungsverbot durch Widerspruchsbescheid vom …, der in Kopie als Anlage 3 beigefügt wird.

Das Verbot der öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel der Klägerin war rechtswidrig und verletzte die Klägerin in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 I GG.
Die Beklagte hat nicht konkret und in Einzelheiten dargelegt, wieso durch die Versammlung der Klägerin Gewalttätigkeiten oder Straftaten unmittelbar drohen, sie hat dies nur behauptet. Die Klägerin hat vielmehr dafür Sorge getragen, daß Versammlungsteilnehmer aus der Versammlung sofort entfernt werden, wenn sie gewalttätig werden oder Straftaten begehen sollten.
Beweis: Zeugnis Helmut Müller
(Anschrift)

Die von der Beklagten genannten Äußerungen der Klägerin erreichen außerdem nicht ein derartiges Maß, daß eine unmittelbare Gefährdung der Ausländer erkennbar werden würde. Diese Äußerungen stellen vielmehr politische Meinungsäußerungen dar, die die Ausländer im Rahmen der politischen Auseinandersetzung hinzunehmen haben.

Die Beklagte hat schließlich nicht konkret dargelegt, wieso es zwischen Auseinandersetzungen zwischen autonomen Gegendemonstranten und den Teilnehmern der Versammlung der Klägerin kommen sollte. Selbst wenn es dazu gekommen wäre, hätte die Polizei auch unter Einsatz überörtlicher Mittel die Versammlung der Klägerin schützen müssen.

Anbei wird als Anlage 5 in Kopie der Beschluß des BayVGH vom 29.07.1994, Az. 21 CS 94.2521, beigefügt, aus dem sich die Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbotes in einem vergleichbaren Fall ergibt.

Fortsetzungsfeststellungsklage ist geboten, weil die Klägerin plant, derartige Versammlungen auch in Zukunft durchzuführen.

Mäxchen Treuherz
(eigenhändige Unterschrift)

Anlagen (auf gesonderten Blättern beifügen)

  1. Anmeldung der Versammlung als Anlage 1
  2. Verbot der Versammlung als Anlage 2
  3. Widerspruch der Versammlung als Anlage 3
  4. Widerspruchsbescheid als Anlage 4
  5. Beschluß des BayVGH als Anlage 5

 


 

Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde nach der Versammlung

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde
der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“, vertreten durch Mäxchen
Treuherz (Anschrift).

Hiermit lege ich gegen

  1. das Versammlungsverbot des Polizeipräsidiums Neustadt vom … Az. …,
  2. den Widerspruchsbescheid des Polizeipräsidiums Neustadt vom ... Az ...,
  3. das Urteil des VG Neustadt vom ... Az...,
  4. das Urteil des OVG Neustadt vom ... Az...

Verfassungsbeschwerde ein und beantrage,

  1. festzustellen, daß diese Bescheide und Beschlüsse die Klägerin in ihrem Grundrecht aus Art. 8 GG verletzen,
  2. diese Beschlüsse aufzuheben.

Begründung:
Die Antragstellerin beabsichtigte, am … eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel in Neustadt zum Thema „Keine Moschee in Neustadt“ durchzuführen. Die Anmeldung vom ... wird als Anlage 1 beigefügt.

Die Stadt Neustadt verbot diese Versammlung, wie sich aus dem Bescheid vom ... Az. ... ergibt, der in Kopie als Anlage 2 beigefügt wird. Die Antragstellerin legte dagegen Widerspruch ein, der in Kopie als Anlage 3 beigefügt wird. Die Antragsgegnerin verwarf diesen durch Widerspruchsbescheid vom ... Az. ..., der in Kopie als Anlage 4 beigefügt wird. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die hiergegen gerichtete Fortsetzungsfeststellungsklage der Antragstellerin durch Urteil vom ... Az ... an. Das Urteil wird in Kopie als Anlage 5 beigefügt. Das Oberverwaltungsgericht Neustadt verwarf auch die Berufung der Antragstellerin durch Urteil vom ..., Az. ..., das in Kopie als Anlage 6 beigefügt wird.

Das Versammlungsverbot und die Bescheide und Urteile sind rechtswidrig und verletzen die Antragstellerin in ihrem Grundrecht aus Art. 8 GG (Dann gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die zum Ablehnung der Berufung führten, und widerlegen diese).

Mäxchen Treuherz
(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das (Datum)

Polizeipräsidium Neustadt
(Anschrift)

Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit erhebe ich gegen die Polizeibeamten, die die Versammlung der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“ am ... in Neustadt zum Thema „Keine Moschee in Neustadt“ aufgelöst haben, Dienstaufsichtsbeschwerde.
Begründung:
Die Auflösung und die Vorgehensweise der Versammlungsauflösung waren rechtswidrig und unverhältnismäßig. Die Polizeibeamten behaupteten, es seien vom Redner volksverhetzende Äußerungen gefallen. Dies war nicht der Fall. Der Redner sagte nur „Deutschland den Deutschen“, dies aber stellt keine Volksverhet-zung dar. Das Vorgehen war überdies unverhältnismäßig.
Beweis für den Vorgang: Zeugnis Helmut Müller, (Anschrift)
Bitte teilen Sie mir das Ergebnis Ihres Verfahrens mit.

Mäxchen Treuherz
(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für eine Strafanzeige

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Neustadt (Anschrift)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit erstatte ich im eigenen Namen Strafanzeige gegen die Polizeibeamten, die heute die Versammlung der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“ in Neustadt zum Thema „Schluß mit Korruption und Amtsmißbrauch“ aufgelöst haben, wegen Störung einer Versammlung gemäß § 21 VersG, wegen Widerstandes gegen den Versammlungsleiter gemäß § 22 VersG, wegen Körperverletzung gemäß § 223 StGB, wegen Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB und aller übrigen, infrage kommenden Delikte. Außerdem stelle ich hiermit Strafantrag.

Begründung: Am … habe ich als Leiter die Versammlung in Neustadt zum Thema „Schluß mit Korruption und Amtsmißbrauch“ durchgeführt.

Um etwa 11.10 Uhr erklärte der Einsatzleiter der Polizei, daß die Versammlung aufgelöst sei, weil volksverhetzende Äußerungen gefallen seien. Dabei hatte der Redner Dr. Plambeck nur geäußert „Deutschland den Deutschen“. Dies stellt eine Äußerung dar, die nicht volksverhetzend ist. Ich wies den Einsatzleiter auf diesen Umstand hin und erklärte, daß die Auflösung der Versammlung rechtswidrig sei. Er stieß mich aber zu Boden und befahl anderen Polizeibeamten, mich zu fesseln und in eine Verwahrzelle in das Polizeipräsidium zu bringen, was auch geschah. Außerdem erklärte er nochmals, daß die Versammlung aufgelöst sei, und wies seine Leute an, mit Gewalt die Versammlungsteilnehmer wegzuführen. Diese wurden ebenfalls in Verwahrzellen gebracht.

Beweis für den gesamten Vorgang: Zeugnis Helmut Müller

(Anschrift)

Ich füge außerdem eine Kopie meiner Fortsetzungsfeststellungsklage bei und verweise auf die dortigen Ausführungen zur Rechtslage. Ich bitte, mich vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.

Mäxchen Treuherz

(eigenhändige Unterschrift)

 

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