Rechtsmittel gegen eine Auflage zu einer Versammlung

Gegen eine Auflage zu einer Versammlung stehen Ihnen die folgenden Rechtsmittel zu:

  1. Der Widerspruch gemäß §§ 68 ff. VwGO ist das richtige Rechtsmittel gegen eine rechtswidrige Auflage zu einer Versammlung. Er ist innerhalb eines Monats einzulegen, sollte aber sinnvollerweise sofort abgefertigt werden. Er ist an die Behörde zu richten, die Auflage erlassen hat, also meist die Polizei. Das Kostenrisiko liegt bei etwa 50,– bis 100,00 Euro.
    1. Bitte beachten Sie, daß es in mehreren Bundesländern, z.B. in Bayern und Niedersachsen keinen Widerspruch mehr gibt, so daß sogleich Klage eingereicht werden muß.
  2. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 V VwGO ist das richtige Rechtsmittel gegen die sofortige Vollziehung der Auflage, um in einem Eilverfahren die Rechtswidrigkeit der Auflage festzustellen. Der Antrag ist sinnvollerweise sofort einzulegen und kann nur bis zum Beginn der Versammlung gestellt werden, und zwar bei dem Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Versammlung stattfinden soll. Das Kostenrisiko beträgt 400,00 Euro nebst Anwaltsgebühren von zwei Mal 500,00 Euro.
  3. Die Beschwerde ist das richtige Rechtsmittel gemäß §§ 146 ff. VwGO gegen die Ablehnung des Antrages gemäß § 80 V VwGO. Sie ist sofort einzulegen und kann nur bis zum Beginn der Versammlung gestellt werden. Sie ist beim zuständigen Oberverwaltungsgericht anzubringen und muß von einem Rechtsanwalt eingelegt werden. Das Kostenrisiko beträgt knapp 200,00 Euro nebst zwei Anwaltsgebühren von je 200,00 Euro.
  4. Die Klage bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage ist das richtige Rechtsmittel gemäß § 113 IV VwGO gegen die Ablehnung des Widerspruches. Sie kann auch noch nach dem angesetzten Zeitpunkt der Versammlung erhoben werden, eine Frist ist hier nicht einzuhalten. Sinnvollerweise sollte sie aber nicht später als einen Monat nach der Versammlung eingereicht werden. Sie ist an das zuständige Verwaltungsgericht zu richten. Das Kostenrisiko beträgt knapp 400,00 Euro nebst Anwaltsgebühren von zwei Mal 500,00 Euro. Voraussetzung für diese Klage ist ein Feststellungsinteresse. Dieses liegt z.B. vor, wenn Sie eine Versammlung wie die verbotene auch in Zukunft durchführen wollen.
  5. Die Berufung ist das richtige Rechtsmittel gegen alle klagabweisenden Urteile des VG. Sie muß beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des Urteils des VG. Sie kann nur von einem Rechtsanwalt eingelegt werden. Das Kostenrisiko beträgt 500,00 Euro nebst Anwaltsgebühren von zwei Mal 500,00 Euro.
  6. Die Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 90 ff. BVerfGG ist das richtige Rechtsmittel gegen alle ablehnenden Beschlüsse und Entscheidungen des OVG. Sie ist beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Urteils. Es fallen keine Gerichtskosten an, die Anwaltsgebühren betragen 500,00 Euro.
  7. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist das richtige Mittel gegen alle Rechtsverstöße der Beamten vor und während der Demonstration. Sie ist beim Vorgesetzten der Beamten einzulegen, die tätig waren. Eine Frist ist nicht einzuhalten. Kosten entstehen nicht.
  8. Die Strafanzeige wegen Störung einer Versammlung gemäß § 21 VersG, Beeinträchtigung des Versammlungsleiters gemäß § 22 VersG und Körperverletzung gemäß §§ 223 ff. StGB sowie Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB ist das richtige Mittel gegen schwerwiegende Rechtsverstößen der Beamten vor und während einer Versammlung. Sie ist bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht einzulegen, in dessen Bezirk die Versammlung stattfand. Eine Frist ist nicht einzuhalten. Kosten entstehen nicht.

Das Erstatten einer Strafanzeige sollte aber sorgfältig überlegt werden, weil das wahrheitswidrige Erstatten einer Strafanzeige eine strafbare Verdächtigung gemäß § 164 StGB darstellt.

Beachten Sie schließlich, daß ein Rechtsmittel nur dann Erfolg hat, wenn Sie Ihre Behauptungen auch beweisen können, z.B. durch die Benennung von Zeugen. Ein erfolgloses Rechtsmittel verursacht Kosten.

 


 

Beispiel für einen Widerspruch

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das

Polizeipräsidium Neustadt
(Anschrift)

Betr.: Ihre Auflagenverfügung zu der Versammlung unserer Bürgerinitiative vom …, Az. …

Sehr geehrte Damen und Herren!
Als Vorsitzender der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“ lege ich hiermit gegen Ihre Auflage Nr. 10 – Verbot der Parole „Wir sind das Volk“ von heute bezüglich unserer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel am … Widerspruch ein.

Begründung:
Ihre Auflage Nr. 10 ist rechtswidrig. Sie verstößt gegen die Meinungsfreiheit.
Ich lege den Beschluß des OVG Bautzen vom 02.10.2003, Az. 3 BS 321/03), in Kopie bei, der die Rechtswidrigkeit Ihrer Auflage Nr. 10 in einem ähnlichen Fall bestätigt.
Da ich beabsichtige, Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben, beantrage ich ausdrücklich den Erlaß eines Widerspruchsbescheides. Sollte ich bis zum … keinen Bescheid erhalten, gehe ich von Ihrer Ablehnung aus und werde Klage erheben.

Mit freundlichem Gruß
(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für einen Antrag gemäß § 80 V VwGO

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das

Verwaltungsgericht Neustadt
(Anschrift)

Antrag gemäß § 80 V VwGO

der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“, (Anschrift),
vertreten durch ihren Vorsitzenden Mäxchen Treuherz, ebenda, Antragstellers
gegen
die Stadt Neustadt, vertreten durch ihren Polizeipräsidenten, Polizeipräsidium, (Anschrift) Antragsgegnerin

Hiermit beantrage ich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – anzuordnen, daß die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragstellerin gegen die Auflage Nr. 10 der Antragsgegnerin vom..., Az. ..., die Versammlung der Antragstellerin in Neustadt am ... betreffend, wiederhergestellt wird.

Begründung:
Die Antragstellerin beabsichtigt, am ... in Neustadt eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zum Thema „Keine Moschee in Neustadt“ abzuhalten. Eine Kopie der Anmeldung vom ... wird als Anlage 1 beigefügt.
Die Antragsgegnerin erließ einen Auflagenbescheid durch Verfügung vom ..., Az. ..., der in Kopie als Anlage 2 beigefügt wird.

Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehung des Verbotes angeordnet. Gegen die Auflage Nr. 10 – das Verbot der Parole „Wir sind das Volk“ legte die Antragstellerin mit Schreiben vom ..., das in Kopie als Anlage 3 beigefügt wird, Widerspruch ein. Da die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes angeordnet worden ist, ist der diesseitige Antrag gemäß § 80 V VwGO geboten.
Die Auflage Nr. 10 ist rechtswidrig. Sie verstößt gegen die Meinungsfreiheit.
Ich lege den Beschluß des OVG Bautzen vom 02.10.2003, Az. 3 BS 321/03, in Kopie als Anlage 4 bei, der die Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbotes in einem vergleichbaren Fall bestätigt.
Um rasche Entscheidung wird gebeten.

(eigenhändige Unterschrift)

Anlagen: (auf gesonderten Blättern beifügen):
1) Versammlungsanmeldung vom 01.06.1996 als Anlage 1
2) Versammlungsverbot vom 16.06.1996 als Anlage 2
3) Widerspruch vom 16.06.1996 als Anlage 3
4) Urteil des OVG Bautzen vom 02.10.2003 als Anlage 4

 


 

Beispiel für eine Fortsetzungsfeststellungsklage

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das
Verwaltungsgericht Neustadt
(Anschrift)

Fortsetzungsfeststellungsklage
der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“, (Anschrift), vertreten durch ihren Vorsitzenden Mäxchen Treuherz, ebenda, Klägerin
gegen die Stadt Neustadt, vertreten durch ihren Polizeipräsidenten, Polizeipräsidium, (Anschrift) Beklagte.

Hiermit erhebe ich Fortsetzungsfeststellungsklage und werde beantragen, festzustellen, daß die Auflage Nr. 10 der Beklagten vom ... , Az. ..., die Versammlung der Klägerin am ... betreffend, rechtswidrig war.

Begründung:
Die Klägerin beabsichtigte, am ... eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zum Thema „Keine Moschee in Neustadt“ in Neustadt abzuhalten. Die Anmeldung wird in Kopie als Anlage 1 beigefügt.
Die Beklagte erließ einen Auflagenbescheid durch Verfügung vom ..., Az. ..., das in Kopie als Anlage 2 beigefügt wird. Gegen die Auflage Nr. 10 legte die Klägerin Widerspruch mit Schreiben vom ..., der als Anlage 3 in Kopie beigefügt wird, ein. Die Beklagte bestätigte ihre Auflage durch Widerspruchsbescheid vom ..., der in Kopie als Anlage 3 beigefügt wird.
Die Auflage Nr. 10 der Beklagten, die Parole „Wir sind das Volk“ betreffend, war rechtswidrig und verletzte die Klägerin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 I GG.
Anbei wird als Anlage 5 in Kopie der Beschluß des OVG Bautzen vom 02.10.2003, Az. 3 BS 321/03, beigefügt, aus dem sich die Rechtswidrigkeit der Auflage Nr. 10 einem vergleichbaren Fall ergibt.
Fortsetzungsfeststellungsklage ist geboten, weil die Klägerin plant, derartige Versammlungen auch in Zukunft durchzuführen.

(eigenhändige Unterschrift)

Anlagen (auf gesonderten Blättern beifügen)
1) Anmeldung der Versammlung als Anlage 1
2) Verbot der Versammlung als Anlage 2
3) Widerspruch der Versammlung als Anlage 3
4) Widerspruchsbescheid als Anlage 4
5) Beschluß des OVG Bautzen als Anlage 5

 


 

Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3 76131 Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde der Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“, (Anschrift), vertreten durch Mäxchen Treuherz, ebenda.

Hiermit lege ich gegen

  1. das Versammlungsverbot des Polizeipräsidiums Neustadt vom … Az ...,
  2. den Widerspruchsbescheid des Polizeipräsidiums Neustadt vom ... Az ...,
  3. das Urteil des VG Neustadt vom ... Az. ...,
  4. das Urteil des OVG Neustadt vom ... Az. ...

Verfassungsbeschwerde ein und beantrage,

  1. festzustellen, daß diese Bescheide und Beschlüsse die Klägerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 GG verletzen,
  2. diese Beschlüsse aufzuheben.

Begründung:

Die Antragstellerin beabsichtigte, am ... eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel in Neustadt zum Thema „Keine Moschee in Neustadt“ durchzuführen. Die Anmeldung vom ... wird als Anlage 1 beigefügt.

Die Stadt Neustadt erließ einen Auflagenbescheid, wie sich aus dem Bescheid vom ... Az ... ergibt, der in Kopie als Anlage 2 beigefügt wird. Die Antragstellerin legte dagegen Widerspruch ein, der in Kopie als Anlage 3 beigefügt wird. Die Antragsgegnerin verwarf diesen durch Widerspruchsbescheid vom ... Az. ..., der in Kopie als Anlage 4 beigefügt wird. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die hiergegen gerichtete Fortsetzungsfeststellungsklage der Antragstellerin durch Urteil vom...Az...ab. Das Urteil wird in Kopie als Anlage 5 beigefügt. Das Oberverwaltungsgericht Neustadt verwarf auch die Berufung der Antragstellerin durch Urteil vom ..., Az. ..., das in Kopie als Anlage 6 beigefügt wird.

Das Versammlungsverbot und die Bescheide und Urteile sind rechtswidrig und verletzen die Antragstellerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 GG (Dann gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die zum Ablehnung der Berufung führten, und widerlegen diese).

(eigenhändige Unterschrift)

 

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