Ist es erlaubt, volksverhetzende Schriften aus dem Ausland einzuführen (§ 130 StGB)?
Die Einführung von Medien aus dem Ausland ist genauso strafbar wie ihre Herstellung, Vorrätighaltung oder Verbreitung im Inland.
In den letzten Jahrzehnten sind derartige Postsendungen aus dem Ausland vom deutschen Zoll in großer Zahl angehalten und geöffnet worden. Gegen die Empfänger der Sendungen wurden Hausdurchsuchungen und Strafverfahren durchgeführt.
Nur wenn die Betroffenen vortragen und beweisen konnten, daß ihnen die Ware unverlangt zugesandt worden war, und wenn sie auf die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände verzichteten, wurde das Strafverfahren eingestellt.