Welches Verhalten vor einer Hausdurchsuchung ist zu empfehlen (§§ 102 StPO)?

Heutzutage kann jeden politisch tätigen Deutschen überraschend eine Hausdurchsuchung treffen. Daher sind die folgenden Verhaltensmaßregeln grundsätzlich empfehlenswenswert:

  1. Lagern Sie in Ihrer Wohnung keine Waffen.
  2. Lagern Sie in Ihrer Wohnung keine Mehrfachexemplare von Büchern, Flugblättern, Aufklebern, Fahnen oder Gegenständen mit Hakenkreuzen, SS-Runen, Hitlerbildern und anderen verfassungswidrigen Kennzeichen bzw. solchen, die den verfassungswidrigen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sind. Behalten Sie nur ein einziges der genannten Gegenstände, – dies ist erlaubt.
  3. Lagern Sie in Ihrer Wohnung keine Mehrfachexemplare von Büchern, Zeitschriften, Flugblättern, Aufklebern, Tonträgern und sonstigen Werken mit volksverhetzendem oder jugendgefährdendem Inhalt. Behalten Sie nur jeweils ein einziges Stück, – dies ist erlaubt.
  4. Um andere Personen nicht ungewollt in Unannehmlichkeiten zu verwickeln, sammeln Sie nicht unnötig Anschriften, Karteien, Disketten, Computerdateien usw. Heben Sie nicht unnötig Briefe, Bestellungen, Rechnungen, Spendenbelege usw. auf.
  5. Denken Sie daran, daß bei einer Hausdurchsuchung nicht nur Ihre Privatwohnung durchsucht wird, sondern auch Ihre Geschäftsräume, Büroräume, Diensträume Nebengebäude, Ställe, Gartenhäuser, Pkws usw.

 

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