Welches Verhalten vor einer Hausdurchsuchung ist zu empfehlen (§§ 102 StPO)?
Heutzutage kann jeden politisch tätigen Deutschen überraschend eine Hausdurchsuchung treffen. Daher sind die folgenden Verhaltensmaßregeln grundsätzlich empfehlenswenswert:
- Lagern Sie in Ihrer Wohnung keine Waffen.
- Lagern Sie in Ihrer Wohnung keine Mehrfachexemplare von Büchern, Flugblättern, Aufklebern, Fahnen oder Gegenständen mit Hakenkreuzen, SS-Runen, Hitlerbildern und anderen verfassungswidrigen Kennzeichen bzw. solchen, die den verfassungswidrigen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sind. Behalten Sie nur ein einziges der genannten Gegenstände, – dies ist erlaubt.
- Lagern Sie in Ihrer Wohnung keine Mehrfachexemplare von Büchern, Zeitschriften, Flugblättern, Aufklebern, Tonträgern und sonstigen Werken mit volksverhetzendem oder jugendgefährdendem Inhalt. Behalten Sie nur jeweils ein einziges Stück, – dies ist erlaubt.
- Um andere Personen nicht ungewollt in Unannehmlichkeiten zu verwickeln, sammeln Sie nicht unnötig Anschriften, Karteien, Disketten, Computerdateien usw. Heben Sie nicht unnötig Briefe, Bestellungen, Rechnungen, Spendenbelege usw. auf.
- Denken Sie daran, daß bei einer Hausdurchsuchung nicht nur Ihre Privatwohnung durchsucht wird, sondern auch Ihre Geschäftsräume, Büroräume, Diensträume Nebengebäude, Ställe, Gartenhäuser, Pkws usw.