Welches Verhalten ist beim Fotografieren zu empfehlen?

  1. Geben Sie in der politischen Auseinandersetzung niemals Ihre Einwilligung, wenn Sie fotografiert werden sollen.
  2. Wenn Sie zu Recht fotografiert werden, müssen Sie dies dulden.
  3. Wenn Sie zu Unrecht fotografiert werden, sind Sie berechtigt, dagegen Notwehr zu leisten. Sie dürfen
    1. dem Fotografieren widersprechen,
    2. danach die Kamera festhalten und weitere Aufnahmen verhindern,
    3. danach dem unberechtigten Fotografen den Film mit den entsprechenden Aufnahmen abnehmen,
    4. die beanstandeten Negative behalten und
    5. die übrigen Negative zurückgeben.
    Diese Handlungen sind erlaubt, auch wenn es dabei zu einer Sachbeschädigung der Kamera und der Bilder oder sogar zu einer Körperverletzung des Fotografen kommt (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.10.1993, Az. 2 Ss 175/93-65/93 II – 2 Ws 214/93, zu finden in NJW 1994, 1971 f.) – 39K93 -.
  4. Legen Sie außerdem Rechtsmittel ein.
  5. Wenn Sie andere Personen fotografieren und diese Bilder veröffentlichen wollen, tun Sie dies nur, wenn die fotografierte Person hierzu einwilligt oder ohne ihre Einwilligung abgebildet werden darf.
  6. Wenn Sie eine Person zu Recht fotografieren, dürfen Sie Notwehr üben, wenn Ihnen Ihre Kamera und die Bilder weggenommen oder beschädigt werden.
  7. Wenn Sie eine Person zu Recht fotografieren, und wenn Ihnen Ihre Kamera oder die Bilder weggenommen oder beschädigt werden, legen Sie Rechtsmittel ein.
  8. Wenn Sie eine Person zu Unrecht fotografieren, müssen Sie es dulden, daß Ihnen Ihre Kamera oder die Fotos ggf. mit Gewalt weggenommen und vernichtet werden.
  9. Unterlassen Sie es lieber, Polizeibeamten zu fotografieren und deren Bilder zu veröffentlichen.

 

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