Welches Verhalten ist beim Fotografieren zu empfehlen?
- Geben Sie in der politischen Auseinandersetzung niemals Ihre Einwilligung, wenn Sie fotografiert werden sollen.
- Wenn Sie zu Recht fotografiert werden, müssen Sie dies dulden.
- Wenn Sie zu Unrecht fotografiert werden, sind Sie berechtigt, dagegen Notwehr zu leisten. Sie dürfen
- dem Fotografieren widersprechen,
- danach die Kamera festhalten und weitere Aufnahmen verhindern,
- danach dem unberechtigten Fotografen den Film mit den entsprechenden Aufnahmen abnehmen,
- die beanstandeten Negative behalten und
- die übrigen Negative zurückgeben.
- Legen Sie außerdem Rechtsmittel ein.
- Wenn Sie andere Personen fotografieren und diese Bilder veröffentlichen wollen, tun Sie dies nur, wenn die fotografierte Person hierzu einwilligt oder ohne ihre Einwilligung abgebildet werden darf.
- Wenn Sie eine Person zu Recht fotografieren, dürfen Sie Notwehr üben, wenn Ihnen Ihre Kamera und die Bilder weggenommen oder beschädigt werden.
- Wenn Sie eine Person zu Recht fotografieren, und wenn Ihnen Ihre Kamera oder die Bilder weggenommen oder beschädigt werden, legen Sie Rechtsmittel ein.
- Wenn Sie eine Person zu Unrecht fotografieren, müssen Sie es dulden, daß Ihnen Ihre Kamera oder die Fotos ggf. mit Gewalt weggenommen und vernichtet werden.
- Unterlassen Sie es lieber, Polizeibeamten zu fotografieren und deren Bilder zu veröffentlichen.