Welche Rechtsmittel gegen unerlaubtes Fotografieren gibt es?
Wenn jemand zu Unrecht fotografiert oder zu Unrecht ein Foto von ihm veröffentlicht wird, stehen dem Betroffenen die folgenden Rechtsmittel zu:
- Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist das richtige Mittel, um den Täter zum Eingeständnis seines Rechtsverstoßes und zur Verpflichtung zu bringen, derartige Rechtsverstöße in Zukunft zu unterlassen.
Sie ist in einem Brief an den Täter einzufordern, der sinnvollerweise als „Eilbote-Einschreiben-Rückschein“ abzusenden ist. Der Brief muß sofort abgeschickt werden, wenn Sie von der Veröffentlichung Ihres Fotos erfahren haben, und dem Täter muß darin eine sehr kurze Frist für seine Antwort gesetzt werden, z.B. von drei Tagen. Kosten entstehen hier nicht. - Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935 ff. ZPO ist das richtige Rechtsmittel, wenn der Täter die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben hat.
Der Antrag ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Täter wohnt, zu stellen. Sie sollten von einem Gegenstandswert von 1.000,00 Euro ausgehen. Der Antrag ist sofort nach Ablauf der gesetzten Frist, also nicht später als eine Woche nach Kenntnisnahme von der Veröffentlichung Ihres Fotos, einzulegen. Es entsteht ein Kostenrisiko von etwa 195,00 Euro nebst Anwaltsgebühren von zwei Mal 150,00 Euro. Dem Antrag ist zur Glaubhaftmachung eine eidesstattliche Versicherung eines Zeugen beizufügen. - Die Beschwerde gemäß §§ 567 ff. ZPO ist das richtige Rechtsmittel gegen den Beschluß des Amtsgerichtes, wenn dieses Ihren Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ablehnt.
Die Beschwerde muß sofort eingelegt werden, das Kostenrisiko beträgt weitere 200,– nebst Anwaltsgebühren von zwei Mal 200,00 Euro. - Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist das richtige Mittel, um die vom Gericht erlassene einstweilige Verfügung dem Täter zustellen zu lassen.
Die Beauftragung erfolgt durch ein Gesuch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Täter wohnt. Das Gesuch ist sofort zu stellen, das Kostenrisiko beträgt etwa 50,00 Euro. - Die schriftliche Erwiderung und die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht sind die richtigen Mittel, wenn der Täter gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt hat.
Die Fristen und Termine werden Ihnen vom Gericht mitgeteilt. Zur mündlichen Verhandlung ist es notwendig, daß Sie selbst und die Personen erscheinen, die zu Ihren Gunsten eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Das Kostenrisiko beträgt etwa 200,00 Euro nebst ggf. entstehenden Rechtsanwaltsgebühren, die z.B. 300,00 Euro je Anwalt betragen können. - Die Unterlassungsklage ist ein weiteres Rechtsmittel, wenn der Täter die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben hat, und wenn so viel Zeit verstrichen ist, daß ein Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht mehr sinnvoll ist.
Die Unterlassungsklage ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Täter wohnt, zu erheben. Sie sollten von einem Gegenstandswert von 1.000,00 Euro ausgehen. Die Klage sollte nicht später als etwa ein halbes Jahr nach Veröffentlichung Ihres Fotos eingereicht werden. Es entsteht ein Kostenrisiko von etwa 200,00 Euro nebst ggf. anfallenden Rechtsanwaltskosten, die z.B. etwa 300,00 Euro je Anwalt betragen können.
Achtung! Bei Klagen gegen Polizeibeamten ist nicht das Amtsgericht, sondern das Verwaltungsgericht zuständig, und Beklagte sind nicht die Polizisten, sondern das Bundesland, bei dem die Beamten beschäftigt sind. - Die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld ist ein weiteres Rechtsmittel gegen die Veröffentlichung eines Fotos. Sinnvoll ist es, einen Betrag von 1.000,00 Euro je Foto einzuklagen.
Die Klage ist bei dem Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk der Täter wohnt. Die Klage muß spätestens drei Jahre bei Gericht eingereicht werden, nachdem Sie von der Veröffentlichung Ihres Fotos erfahren haben. Es besteht ein Kostenrisiko von etwa 200,00 Euro nebst Rechtsanwaltsgebühren von zwei Mal 300,00 Euro je Anwalt.
Voraussetzung für die Gewährung von Schmerzensgeld ist eine schwere Persönlichkeitsverletzung, ein schweres Verschulden des Täters, das Fehlen anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten und ein unabwendbares Bedürfnis für das Schmerzensgeld. Diese Voraussetzungen werden von der Rechtsprechung häufig verneint.
Achtung! Bei Klagen gegen Polizisten ist nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig. Der richtige Beklagte ist nicht der Polizist, sondern das Bundesland, bei dem der Beamte beschäftigt ist. Bei einer solchen Amtshaftpflichtsache müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. - Die Berufung gemäß §§ 511 ff. ZPO ist das richtige Rechtsmittel, wenn das Amtsgericht Ihre Unterlassungs- oder Schmerzensgeldklage abweist. Sie ist beim zuständigen Landgericht bzw. beim Oberlandesgericht einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Urteils. Sie muß durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Das Kostenrisiko beträgt etwa 200,00 Euro nebst Anwaltsgebühren von zwei Mal 400,00 Euro.
- Die Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 90 ff. BVerfGG ist das richtige Rechtsmittel gegen alle ablehnenden Urteile des Land- bzw. Oberlandesgerichtes. Sie ist beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Urteils. Es fallen keine Gerichtskosten an.
- Die Strafanzeige wegen Verletzung des § 33 KunstUrhG ist das richtige Mittel gegen die rechtswidrige Veröffentlichung von Fotos.
Sie ist bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht einzureichen, in dessen Bezirk der Täter wohnt. Gewöhnlich führen diese Strafanzeigen jedoch nicht zu einer Verurteilung, weil die Staatsanwaltschaften meist die Sache auf den Privatklageweg verweisen und dann das Verfahren wegen Eintritts der kurzen presserechtlichen Verjährung von 6 Monaten nicht mehr verfolgt werden kann. - Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist das richtige Mittel gegen alle Rechtsverstöße von Beamten, z.B. von Polizisten. Sie ist beim Vorgesetzten der Beamten einzulegen, die tätig waren. Eine Frist ist nicht einzuhalten. Kosten entstehen nicht.
Bitte beachten Sie, daß die Rechtsmittel, und insbesondere das Verfahren einer einstweiligen Verfügung, nicht ganz einfach ausgestaltet sind. Es ist daher dringend zu empfehlen, von Anfang an einen Rechtsanwalt einzuschalten. Außerdem ist es Personen mit geringer Erfahrung im Presserecht dringend zu empfehlen, zunächst das prozessual einfachste Rechtsmittel der Unterlassungsklage zu erheben. Beachten Sie schließlich, daß ein Rechtsmittel nur dann Erfolg hat, wenn Sie Ihre Behauptungen auch beweisen können, z.B. durch die Benennung von Zeugen. Ein erfolgloses Rechtsmittel verursacht im übrigen Kosten.
Beispiel für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)
An den (Datum)
Verlag „Klatsch und Tratsch KG“
(Anschrift)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Heute erhielt ich Ihre Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe 9/00 vom 05.09.2000 ausgehändigt, in dessen Impressum Sie als Verleger genannt werden.
Auf Seite 3 veröffentlichen Sie mein Foto, ohne hierfür meine Einwilligung hierfür erhalten zu haben. Ich werde Ihnen dies auch nicht erteilen. Mit der Veröffentlichung meines Fotos begehen Sie einen Eingriff in mein allgemeines Persönlichkeitsrecht, eine Verletzung meines Rechtes am eigenen Bild gemäß §§ 22 ff. KunstUrhG und eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB.
Ich fordere Sie daher auf, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum (Datum und Uhrzeit) abzugeben, indem Sie die Erklärung unterschrieben an mich zurückgesandt haben. Nach diesem Zeitpunkt werde ich gerichtlich gegen Sie vorgehen.
Mit freundlichem Gruß
Mäxchen Treuherz (eigenhändige Unterschrift)
Anlage (auf gesondertem Blatt Papier):
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Hiermit erkläre ich, Patrick Schmierfeder, (Anschrift), folgendes:
Bei Meidung einer von mir an Herrn Mäxchen Treuherz (Anschrift...)
unterlassen, sein Foto zu veröffentlichen, und ich werde es 2) unterlassen, die Ausgabe 9/95 der Zeitung „Morgenbild“ vom 05.09.2000 mit dem Foto von Herrn Mäxchen Treuherz weiter zu
verbreiten.
Neustadt, den .........................
gez.: ..........................................
Beispiel für den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung
Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)
(Datum)
An den
Amtsgericht Neustadt
(Anschrift)
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung
des Mäxchen Treuherz, (Anschrift) – Antragstellers – gegen den Verlag „Klatch und Tratsch KG“, (Anschrift, – Angabe des Postfachs genügt nicht!), vertreten durch die „Klatsch GmbH“, ebenda,
diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Patrick Schmierfink, ebenda, – Antragsgegnerin – Hiermit beantrage ich den Erlaß einer einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige Verhandlung – und beantrage, die Antragstellerin zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnunusgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen, das Foto des Antragstellers in der Ausgabe der Zeitschrift „Morgenbild“ vom 05.09.2000 zu verbreiten.
Begründung:
In der Ausgabe der Zeitschrift „Morgenbild“ ist unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ ein Foto veröffentlicht, das mich zeigt und in meiner Wohnung aufgenommen worden ist.
Beweis: Seite 2 der Zeitschrift im Original als Anlage 1.
Verlegerin der Zeitschrift „Morgenbild“ ist die Antragsgegnerin.
Beweis: Impressum der Zeitschrift im Original als Anlage 2
Die Veröffentlichung meines Fotos, das in meiner Wohnung aufgenommen worden ist, stellt einen Eingriff in mein allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß § 823 BGB und in mein Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KunstUrhG dar (OLG Düsseldorf NJW 1994, 1971 f.). Eine Einwilligung zum Fotografieren und zur Veröffentlichung des Fotos habe ich nicht abgegeben und werde ich auch in Zukunft nicht abgeben.
Ich habe daraufhin die Antragsgegnerin mit Schreiben vom ... aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Beweis: Kopie des Schreibens als Anlage 3.
Die Antragsgegnerin hat die Erklärung nicht abgegeben, so daß nunmehr der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung geboten ist.
Eine eidesstattliche Erklärung zur Glaubhaftmachung füge ich als Anlage 4 im Original bei.
Der Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens wird mit 5.000,00 Euro angenommen, so daß der Gegenstandswert des jetzigen Verfahrens mit einem Drittel davon, also 1.666,67 Euro beträgt.
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen (auf gesonderten Blättern beifügen):
1) Seite 2 der Zeitung „Morgenbild“ im Original
2) Impressum der Zeitung im Original
3) Kopie des Briefes mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung
4) Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, Helmut Müller (Anschrift) in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Erklärung folgendes an Eides statt:
Ich habe am 23.09.2000 beim Einkaufen als Verpackungspapier u.a. die Seiten 2 und 3 der Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe 9/00 vom 05.09.2000 erhalten. Dabei fiel mir auf Seite 2 das Foto des Antragstellers auf. Ich habe ihm am 25.09.2000 davon erzählt und ihm die Zeitschrift ausgehändigt.
Neustadt, den ...
(Unterschrift Helmut Müller)
Beispiel für eine Beschwerde
Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)
An den (Datum)
Amtsgericht Neustadt
(Datum)
Betr.: Aktenzeichen ...
In dem Verfahren über die einstweilige Verfügung Mäxchen Treuherz ./. Verlag Klatsch und Tratsch KG
lege ich hiermit gegen den Beschluß des AG Neustadt vom ..., Az. ..., in dem mein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, Beschwerde ein und beantrage, die beantragte einstweilige Verfügung zu erlassen.
(Bei der Begründung gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die das Gericht für die Ablehnung der einstweiligen Verfügung anführt, und widerlegen diese).
(eigenhändige Unterschrift)
Beispiel für das Ersuchen zur Zustellung an den Gerichtsvollzieher
Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)
An den (Datum)
Amtsgericht Neustadt
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
(Anschrift)
In Sachen
Mäxchen Treuherz, (Anschrift)
gegen
den Verlag Klatsch und Tratsch KG, (Anschrift), vertreten durch die Klatsch GmbH, ebenda, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Patrick Schmierfeder, ebenda, überreiche ich anbei im Original die einstweilige Verfügung des AG Neustadt vom ..., Az. ... und beantrage, die einstweilige Verfügung der Antragsgegnerin zuzustellen und die entstehenden Gerichtsvollzieherkosten der Antragsgegnerin aufzuerlegen.
(eigenhändige Unterschrift)
Beispiel für eine Unterlassungsklage
Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)
(Datum)
An den
Amtsgericht Neustadt
(Anschrift)
Klage
des Herrn Mäxchen Treuherz, (Anschrift) – Klägers – gegen den Verlag Klatsch und Tratsch KG, (Anschrift – Achtung! Angabe des Postfaches genügt nicht!), vertreten durch die Klatsch GmbH, ebenda, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Patrick Schmierfink, ebenda, – Beklagte –.
Hiermit erhebe ich Klage und werde beantragen, die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen, das Foto des Klägers in der Ausgabe 9/00 der Zeitschrift „Morgenbild“ vom 05.09.2000 zu verbreiten.
Begründung:
In der Ausgabe 9/00 der Zeitschrift „Morgenbild“ vom 05.09.2000 ist auf Seite 2 unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ ein Foto veröffentlicht, das mich zeigt und in meiner Wohnung aufgenommen worden ist.
Beweis: Kopie der Seite 2 der Zeitschrift als Anlage 1
Verlegerin der Zeitschrift „Morgenbild“ ist die Beklagte.
Beweis: Kopie des Impressum‘ der Zeitschrift als Anlage 2.
Die Veröffentlichung meines Fotos, das in meiner Wohnung aufgenommen worden ist, stellt einen Eingriff in mein allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß § 823 BGB und in mein Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KunstUrhG dar (OLG Düsseldorf NJW 1994, 1971 f.). Eine Einwilligung zum Fotografieren und zur Veröffentlichung des Fotos habe ich nicht abgegeben und werde ich auch in Zukunft nicht abgeben.
Ich habe daraufhin die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 25.09.2000 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Beweis: Kopie des Schreibens als Anlage 3.
Die Antragsgegnerin hat die Erklärung nicht abgegeben, so daß nunmehr Klage geboten ist.
Der Gegenstandswert wird mit 5.000.– Euro angesetzt. Gerichtskostenmarken in Höhe von ... sind beigefügt.
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen: (auf gesonderten Blättern)
1) Kopie der Seite 2 der Zeitschrift „Morgenbild“ mit Foto
2) Impressum der Zeitschrift „Morgenbild“
3) strafbewehrte Unterlassungserklärung
Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde
Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)
An den (Datum)
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde
des Herrn Mäxchen Treuherz (Anschrift)
Hiermit lege ich gegen
1) das Urteil des AG Neustadt vom ..., Az. ...,
2) das Urteil des LG Neustadt vom ..., Az. ...
Verfassungsbeschwerde ein und beantrage,
1) festzustellen, daß diese Urteile mich in meinem Grundrecht aus Art. 1 I und 2 I GG verletzen,
2) diese Urteile aufzuheben.
Begründung:
In der Ausgabe der Zeitschrift „Morgenbild“ 9/00 vom 05.09.2000 ist auf Seite 2 unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ ein Foto veröffentlicht, das mich zeigt und in meiner Wohnung aufgenommen worden ist.
Beweis: Kopie der Seite 2 als Anlage 1
Das AG und das LG Neustadt haben es in den oben genannten Urteilen abgelehnt, die Verlegerin der Zeitschrift „Morgenbild“ zur Unterlassung und zur Zahlung von Schmerzensgeld zu verurteilen. Die beiden Urteile füge ich in Kopie als Anlage 2 und 3 bei.
Die Veröffentlichung meines Fotos und die Urteile des AG und des LG Neustadt sind rechtswidrig und verletzen mich in meinem Grundrecht aus Art. 1 I und 2 I GG und in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (Dann gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die zur Ablehnung Ihrer Klagen und der Berufung führten, und widerlegen diese).
(eigenhändige Unterschrift)
Beispiel für eine Strafanzeige
Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)
An die (Datum)
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Neustadt
(Anschrift)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit erstatte ich Strafanzeige
gegen den Verlag Klatsch und Tratsch KG, (Anschrift), vertreten durch die Klatsch GmbH, ebenda, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Patrick Schmierfeder, ebenda, wegen Verletzung des § 33 KunstUrhG. Außerdem stelle ich hiermit Strafantrag.
Begründung:
Die Beschuldigte ist Verlegerin der in Neustadt erscheinenden Zeitschrift „Morgenbild“. Das Impressum lege ich als Anlage bei. In der Ausgabe 9/95 vom 05.09.2000 ist unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ ein Foto von mir veröffentlicht. Eine Kopie der Seite 2 füge ich als Anlage bei. Dies geschah ohne meine Einwilligung und stellt einen Verstoß gegen § 33 KunstUrhG dar.
Bitte teilen Sie mir das Ergebnis des Strafverfahrens mit.
Mit freundlichem Gruß
(eigenhändige Unterschrift)
Beispiel für eine Dienstaufsichtsbeschwerde
Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz (Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)
An das (Datum)
Polizeipräsidium Neustadt (Anschrift)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit erhebe ich gegen die Polizeibeamten, die mich bei der Demonstration am 17.06.2000 in Neustadt zum Thema „Keine Korruption in Neustadt“ fotografiert haben, Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich habe bei dieser Demonstration keine Straftaten begangen, und ich habe auch früher keine Straftaten begangen. Eine schwere Gefährdung der Sicherheit und Ordnung lag nicht vor, ein Vorgehen der Polizeibeamten gemäß § 12a und § 19a VersG war nicht notwendig. Die Polizeibeamten haben außerdem entgegen § 23 KunstUrhG ein Portraitfoto von mir angefertigt. Dies verstieß gegen die Rechtsprechung (z.B. OLG Celle NJW 1979, 57 ff. und OVG Bremen NVwZ 1990, 1188 ff.)
Als Zeugen für den Vorfall kann ich Helmut Müller (Anschrift) benennen. Bitte teilen Sie mir das Ergebnis Ihres Verfahrens mit.
Mit freundlichem Gruß
(eigenhändige Unterschrift)