Welche Rechtsmittel gegen Pressehetze gibt es?

Wenn jemand eine Pressehetze erdulden muß, stehen dem Betroffenen die folgenden Rechtsmittel zu:

  1. Das Gegendarstellungsersuchen gemäß z.B. § 11 HPresseG ist das richtige Mittel, um eine Zeitung schnell zur Veröffentlichung einer Richtigstellung zu bringen. Sie ist nur gegen unwahre Tatsachenbehauptungen zulässig. Sie ist in einem Brief an den Täter einzufordern, der sinnvollerweise als „Eilbote-Einschreiben-Rückschein“ abzusenden ist. Der Brief muß innerhalb von 14 Tagen nach der Pressehetze beim Täter ankommen. Es entstehen nur Portokosten.
  2. Das Widerrufsersuchen gemäß §1004 BGB analog ist das richtige Rechtsmittel gegen die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Es ist in einem Brief an den Täter einzufordern, der sinnvollerweise als „Eilboten-Einschreiben-Rückschein“ abzusenden ist. Der Brief muß sofort abgeschickt werden, wenn Sie von der falschen Tatsachenbehauptung erfahren haben, und dem Täter muß eine sehr kurze Frist für seine Antwort gesetzt werden, z.B. von drei Tagen. Es entstehen nur Portokosten.
  3. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung gemäß §§ 862, 1004 BGB analog ist das richtige Mittel, um den Täter zum Eingeständnis seines Rechtsverstoßes und zur Verpflichtung zu bringen, derartige Rechtsverstöße in Zukunft zu unterlassen. Sie ist gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und gegen Werturteile zulässig.
    Sie ist in einem Brief an den Täter einzufordern, der sinnvollerweise als „Eilbote-Einschreiben-Rückschein“ abzusenden ist. Der Brief muß sofort abgeschickt werden, wenn Sie von der Pressehetze erfahren haben, und dem Täter muß darin eine sehr kurze Frist für seine Antwort gesetzt werden, z.B. von drei Tagen. Es entstehen nur Portokosten.
  4. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935 ff. ZPO ist das richtige Rechtsmittel für ein Eilverfahren, wenn der Täter die Gegendarstellung oder die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben hat.
    Der Antrag ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Täter wohnt, zu stellen, weil Sie von einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro ausgehen, bei einem höheren Gegenstandswert bei dem Landgericht. Der Antrag ist sofort nach Ablauf der gesetzten Frist, also nicht später als eine Woche nach Kenntnisnahme von der Pressehetze, einzulegen. Es entsteht ein Kostenrisiko von mindestens etwa 400,00 Euro nebst Anwaltsgebühren von zwei Mal 500,00 Euro. Dem Antrag ist zur Glaubhaftmachung eine eidesstattliche Versicherung eines Zeugen beizufügen.
  5. Die Beschwerde gemäß §§ 567 ff. ZPO ist das richtige Rechtsmittel gegen den Beschluß des Amtsgerichtes, wenn dieses Ihren Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ablehnt.
    Die Beschwerde muß sofort eingelegt werden, das Kostenrisiko beträgt etwa weitere 400,00 Euro nebst Anwaltsgebühren von zwei Mal 600,00 Euro.
  6. Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist das richtige Mittel, um die vom Gericht erlassene einstweilige Verfügung dem Täter zustellen zu lassen.
    Die Beauftragung erfolgt durch ein Gesuch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Täter wohnt. Das Gesuch ist sofort zu stellen, das Kostenrisiko beträgt etwa 50,00 Euro.
  7. Die schriftliche Erwiderung und die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht sind die richtigen Mittel, wenn der Täter gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt hat. Wenn Sie vor das Landgericht gegangen sind, müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
    Die Fristen und Termine werden Ihnen vom Gericht mitgeteilt. Zur mündlichen Verhandlung müssen Sie selbst und die Personen erscheinen, die zu Ihren Gunsten eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Das Kostenrisiko beträgt mindestens 400,00 Euro nebst Rechtsanwaltsgebühren, die zwei Mal 800,00 Euro betragen können.
  8. Die Unterlassungsklage ist ein weiteres Rechtsmittel, wenn der Täter die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben hat, und wenn so viel Zeit verstrichen ist, daß ein Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht mehr sinnvoll ist.
    Die Unterlassungsklage ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Täter wohnt, zu erheben, wenn Sie von einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro ausgehen. Bei einem höheren Gegenstandswert ist das Landgericht zuständig. Vor diesem Gericht müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen. Die Klage sollte nicht später als etwa ein halbes Jahr nach der Pressehetze eingereicht werden. Es entsteht ein Kostenrisiko von etwa 400,00 Euro nebst Rechtsanwaltsgebühren von durchaus 800,00 Euro je Anwalt.
  9. Die Widerrufsklage ist das richtige Rechtsmittel, wenn der Täter den Widerruf nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben hat. Sie ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Täter wohnt, zu erheben, wenn Sie von einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro ausgehen. Bei einem höheren Gegenstandswert ist das Landgericht zuständig. Dort müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Klage sollte nicht später als ein halbes Jahr nach der Pressehetze eingereicht werden. Es entsteht ein Kostenrisiko von mindestens 400,00 Euro nebst den anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, die durchaus etwa 800,00 Euro je Anwalt betragen können.
  10. Die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld ist ein weiteres Rechtsmittel gegen eine Pressehetze. Sinnvoll ist es, einen Betrag von z.B. 2.000,00 Euro einzuklagen.
    Die Klage ist bei dem Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk der Täter wohnt. Die Klage muß spätestens drei Jahre bei Gericht eingereicht werden, nachdem Sie von der Pressehetze erfahren haben. Es besteht ein Kostenrisiko von etwa 200,00 Euro nebst Rechtsanwaltsgebühren, die durchaus 400,00 Euro je Anwalt betragen können.
    Voraussetzung für die Gewährung von Schmerzensgeld ist eine schwere Persönlichkeitsverletzung, ein schweres Verschulden des Täters, das Fehlen anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten und ein unabwendbares Bedürfnis für das Schmerzensgeld.
  11. Die Berufung gemäß §§ 511 ff. ZPO ist das richtige Rechtsmittel, wenn das Amtsgericht Ihre Widerrufs-, Unterlassungsoder Schmerzensgeldklage abweist. Sie ist beim zuständigen Landgericht einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Urteils. Gegen ablehnende Urteile des Landgerichtes ist die Berufung zum Oberlandesgericht gegeben. Die Berufung muß durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Das Kostenrisiko beträgt bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro etwa weitere 500,00 Euro nebst anfallender Rechtsanwaltskosten von bis zu 1.000,00 Euro je Anwalt.
  12. Die Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 90 ff. BVerfGG ist das richtige Rechtsmittel gegen alle ablehnenden Urteile des Land- bzw. Oberlandesgerichtes. Sie ist beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Urteils. Es fallen keine Gerichtskosten an.
  13. Die Strafanzeige wegen Verletzung des §§ 123, 185, 201, 202 oder 203 StGB ist das richtige Mittel gegen die Pressehetze.
    Sie ist bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht einzureichen, in dessen Bezirk der Täter wohnt. Gewöhnlich führen diese Strafanzeigen jedoch nicht zu einer Verurteilung, weil die Staatsanwaltschaft meist die Sache auf den Privatklageweg verweisen und dann die Sache wegen Eintritts der kurzen presserechtlichen Verjährung von 6 Monaten nicht mehr verfolgt werden kann.

Bitte beachten Sie, daß die Rechtsmittel – und insbesondere das Verfahren einer einstweiligen Verfügung – nicht ganz einfach ausgestaltet sind. Es ist daher dringend zu empfehlen, von Anfang an einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Außerdem ist es Personen mit geringer Erfahrung im Presserecht dringend zu empfehlen, zunächst das prozessual einfachste Rechtsmittel der Unterlassungsklage zu erheben. Beachten Sie schließlich, daß ein Rechtsmittel nur dann Erfolg hat, wenn Sie Ihre Behauptungen auch beweisen können, z.B. durch die Benennung von Zeugen. Ein erfolgloses Rechtsmittel verursacht im übrigen Kosten.

 


 

Beispiel für ein Gegendarstellungsersuchen

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

An das (Datum)
Verlag „Klatsch und Tratsch KG“
(Anschrift)

Sehr geehrter Herr Schmierfeder!
Sie haben in Ihrer Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe 9/00 vom 05.09.2000, in deren Impressum Sie als Verleger genannt werden, auf Seite 3 unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ unwahre Tatsachenbehauptungen über mich aufgestellt. Sie haben behauptet, ich hätte den Abgeordneten Hinterbänkler bestochen.
Diese Behauptung ist falsch und verletzt mich in meiner Ehre und in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ich habe weder Herrn Hinterbänkler noch sonst jemanden bestochen. Ich fordere Sie daher hiermit auf, in der nächstfolgenden, für den Druck noch nicht abgeschlossenen Nummer der von Ihnen herausgegebenen Zeitung „Morgenbild“ an gleicher Stelle und in gleicher Aufmachung wie die Ausgangsmitteilung und ohne Einschaltungen und Weglassungen eine Gegendarstellung mit dem folgenden Wortlaut zu veröffentlichen:

Gegendarstellung
In der „Morgenbild“, Ausgabe 9/00 vom 05.09.2000 sind auf Seite 3 in einem Beitrag unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ falsche Tatsachenbehauptungen über mich aufgestellt worden. Ich stelle hierzu fest: Unwahr ist, daß ich den Abgeordneten Hinterbänkler bestochen habe.

Wahr ist, daß ich Herrn Hinterbänkler nicht bestochen habe.

Neustadt, den (Datum)
(eigenhändige Unterschrift)

Sollten Sie die Gegendarstellung nicht fristgerecht abdrucken, werde ich gerichtlich gegen Sie vorgehen.

Mit freundlichem Gruß
(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für ein Widerrufsverlangen

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

An das (Datum)
Verlag „Klatsch und Tratsch KG“ (Anschrift)
(Anschrift)

Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie haben in Ihrer Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe 9/00 vom 05.09.2000, in deren Impressum Sie als Verleger genannt werden, auf Seite 3 unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ unwahre Tatsachenbehauptungen über mich aufgestellt. Sie haben darin behauptet, ich hätte den Abgeordneten Hinterbänkler bestochen.
Diese Behauptung ist falsch und verletzt mich in meiner Ehre und in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ich habe weder den Abgeordneten Hinterbänkler noch sonst jemanden bestochen.
Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum (Datum und Uhrzeit) zu erklären, daß Sie in der nächsten für den Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe der von Ihnen herausgegebenen Zeitung „Morgenbild“ an gleicher Stelle und in gleicher Aufmachung wie die Ausgangsmitteilung einen Widerruf mit dem folgenden Wortlaut veröffentlichen:

Widerruf
In unserer Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe 9/00 vom 05.09.2000, haben wir unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ fälschlich behauptet, Herr Mäxchen Treuherz habe den Abgeordneten Hinterbänkler bestochen. Dies ist falsch. Herr Mutig hat den Abgeordneten Hintebänkler nicht bestochen. Die Redaktion.

Sollten Sie sich nicht bis zum genannten Zeitpunkt bereiterklären, den Widerruf abzudrucken, werde ich gerichtlich gegen Sie vorgehen.

Mit freundlichem Gruß
(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)
 
(Datum)

An das (Datum)
Verlag „Klatsch und Tratsch KG“
(Anschrift)

Sehr geehrte Damen und Herren!
Heute erhielt ich Ihre Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe 9/00 vom 05.09.2000 ausgehändigt, in dessen Impressum Sie als Verleger genannt werden.
Auf Seite 3 bezeichnen Sie mich unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“. Dies stellt eine Beleidigung gemäß § 185 StGB und eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB dar.
Ich fordere Sie daher auf, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum (Datum und Uhrzeit) abzugeben, indem Sie die Erklärung unterschrieben an mich zurückgesandt haben.
Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten, werde ich gerichtlich gegen Sie vorgehen.

Mit freundlichem Gruß
(eigenhändige Unterschrift)

Anlage (auf gesondertem Blatt Papier)
 
Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Hiermit erkläre ich, Patrick Schmierfeder, (Anschrift), folgendes:
Bei Meidung einer von mir an Herrn Mäxchen Treuherz, (Anschrift), zu zahlenden Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro werde ich es 1) ab sofort unterlassen, ihn „Schwein“ zu nennen, und ich werde es 2) unterlassen, die Ausgabe 9/00 der Zeitung „Morgenbild“ vom 05.09.2000 mit der Bezeichnung von Herrn Mäxchen Treuherz als „Schwein“ weiter zu verbreiten.

Neustadt, den ......................... gez.: ................................................
(Unterschrift des Vertretungsberechtigten)

 


 

Beispiel für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

An das (Datum)
Amtsgericht Neustadt
(Anschrift)

Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung
des Mäxchen Treuherz, (Anschrift) – Antragstellers – gegen den Verlag „Klatch und Tratsch KG“, (Anschrift; – Angabe des Postfaches genügt nicht!), vertreten durch die „Klatsch GmbH“, ebenda, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Patrick Schmierfink, ebenda,
– Antragsgegnerin – Hiermit beantrage ich den Erlaß einer einstweiligen Verfügung
– der Dringlichkeit wegen ohne vorherige Verhandlung – und beantrage, die Antragstellerin zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen,
1) den Antragstellers als „Schwein“ zu bezeichnen,
2) die Ausgabe 9/00 der Zeitschrift „Morgenbild“ vom 05.09.2000 mit der Bezeichnung des Antragstellers als „Schwein“ zu verbreiten.

Begründung:
In der Ausgabe der Zeitschrift „Morgenbild“, Ausgabe 9/00 vom 05.09.2000, bin ich unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“ bezeichnet worden.

Beweis: Seite 3 der Zeitschrift im Original als Anlage 1.
Verlegerin der Zeitschrift „Morgenbild“ ist die Antragsgegnerin.
Beweis: Impressum der Zeitschrift im Original als Anlage 2
Die Bezeichnung meiner Person als „Schwein“ ist eine Beleidigung gemäß § 185 StGB und eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB (BVerfG, Beschluß vom 03.06.1987, Az. 1 BvR 313/85, zu finden in NJW 1987, 2661).
Ich habe daraufhin die Antragsgegnerin mit Schreiben vom ... aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Beweis: Kopie des Schreibens als Anlage 3.
Die Antragsgegnerin hat die Erklärung nicht abgegeben, so daß nunmehr der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung geboten ist.
Eine eidesstattliche Erklärung zur Glaubhaftmachung füge ich als Anlage 4 im Original bei.
Der Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens wird mit 5.000,00 Euro angenommen, so daß der Gegenstandswert des jetzigen Verfahrens ein Drittel davon, also 1.666,67 Euro, beträgt.

(eigenhändige Unterschrift)

Anlagen (auf gesonderten Blättern beifügen):
1) Seite 3 der Zeitung „Morgenbild“ im Original
2) Impressum der Zeitung im Original
3) Kopie des Briefes mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung
4) Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, Helmut Müller (Anschrift) in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Erklärung folgendes an Eides statt:
Ich habe am 23.09.2000 beim Einkaufen als Verpackungspapier u.a. die Seiten 2 und 3 der Zeitung „Morgenbild“, Ausgabe 9/95 vom 05.09.2000 erhalten. Dabei fiel mir auf Seite 3 auf, daß der Antragsteller als „Schwein“ bezeichnet worden ist. Ich habe ihm am 25.09.2000 davon erzählt und ihm die Zeitschrift ausgehändigt.

Neustadt, den ...……………… (Unterschrift Helmut Müller)

 


 

Beispiel für eine Beschwerde

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das
Amtsgericht Neustadt
(Anschrift)

Betr.: Aktenzeichen ...
In dem Verfahren über die einstweilige Verfügung Mäxchen Treuherz ./. Verlag Klatsch und Tratsch KG
lege ich hiermit gegen den Beschluß des AG Neustadt vom ..., Az. ..., in dem mein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, Beschwerde ein und beantrage, die beantragte einstweilige Verfügung zu erlassen.
(Bei der Begründung gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die das Gericht für die Ablehnung der einstweiligen Verfügung anführt, und widerlegen diese).

(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für ein Zustellungsersuchen an den Gerichtsvollzieher

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

An das (Datum)
Amtsgericht Neustadt
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
(Anschrift)

In Sachen
Mäxchen Treuherz (Anschrift)
gegen
den Verlag Klatsch und Tratsch KG, (Anschrift), vertreten durch die Klatsch GmbH, ebenda, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Patrick Schmierfeder, ebenda, überreiche ich anbei im Original die einstweilige Verfügung des AG Neustadt vom ..., Az ... und beantrage, die einstweilige Verfügung
der Antragsgegnerin zuzustellen und die entstehenden Gerichtsvollzieherkosten der Antragsgegnerin aufzuerlegen.

(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für eine Unterlassungsklage

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An das 
Amtsgericht Neustadt
(Anschrift)

Klage
des Mäxchen Treuherz, (Anschrift), – Klägers – gegen
den Verlag Klatsch und Tratsch KG, (Anschrift – Achtung! Angabe eines Postfaches genügt nicht!),
vertreten durch die Klatsch GmbH, ebenda, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Patrick Schmierfink, ebenda, – Beklagte – Hiermit erhebe ich Klage und werde beantragen, die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen, den Kläger als „Schwein“ zu bezeichnen.

Begründung:
In der Ausgabe 9/95 der Zeitschrift „Morgenbild“ vom 05.09.2000 bin ich auf Seite 3 unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“ bezeichnet worden.

Beweis: Kopie der Seite 3 der Zeitschrift als Anlage 1
Verleger in der Zeitschrift „Morgenbild“ ist die Beklagte.
Beweis: Kopie des Impressum der Zeitschrift als Anlage 2
Die Bezeichnung meiner Person als „Schwein“ stellt eine Beleidigung gemäß § 185 StGB und eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB dar (BVerfG, Beschluß vom 03.06.1987, Az. 1 BvR 313/85, zu finden in NJW 1987, 2661).
Ich habe daraufhin die Antragsgegnerin mit Schreiben vom ... aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Beweis: Kopie des Schreibens als Anlage 3.
Die Antragsgegnerin hat die Erklärung nicht abgegeben, so daß nunmehr Klage geboten ist.
Der Gegenstandswert wird mit 5.000,00 Euro angenommen. Gerichtskostenmarken in Höhe von ... sind beigefügt.

(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen: (auf gesonderten Blättern)
1) Kopie der Seite 2 der Zeitschrift „Morgenbild“
2) Impressum der Zeitschrift „Morgenbild“
3) strafbewehrte Unterlassungserklärung

 


 

Beispiel für eine Verfassungsbeschwerde

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

An das (Datum)
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit lege ich gegen
1) das Urteil des AG Neustadt vom ..., Az. ...,
2) das Urteil des LG Neustadt vom ..., Az. ...
Verfassungsbeschwerde ein und beantrage,
1) festzustellen, daß diese Urteile mich in meinem Grundrecht aus Art. 1 I und 2 I GG verletzen,
2) diese Urteile aufzuheben.

Begründung:
In der Ausgabe der Zeitschrift „Morgenbild“ 9/00 vom 05.09.2000 bin ich auf Seite 3 unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“ bezeichnet worden.
Beweis: Kopie der Seite 3 als Anlage 1
Das AG und das LG Neustadt haben es in den oben genannten Urteilen abgelehnt, die Verlegerin der Zeitschrift „Morgenbild“ zur Unterlassung zu verurteilen. Die beiden Urteile füge ich in Kopie als Anlage 2 und 3 bei.

 
Die Bezeichnung meiner Person als „Schwein“ und die Urteile des AG und des LG Neustadt sind rechtswidrig und verletzen mich in meinem Grundrecht aus Art. 1 I und 2 I GG und in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (Dann gehen Sie sinnvollerweise auf die Gründe ein, die zur Ablehnung Ihrer Klagen und der Berufung führten, und widerlegen diese).

(eigenhändige Unterschrift)

 


 

Beispiel für eine Strafanzeige

Bürgerinitiative „Ein Herz für Dich“
c/o Mäxchen Treuherz
(Anschrift mit Telefon- und Faxnummer)

(Datum)

An die
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Neustadt (Anschrift)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Verlag Klatsch und Tratsch KG, (Anschrift), vertreten durch die Klatsch GmbH, ebenda, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Patrick Schmierfeder, ebenda, wegen Verletzung des § 185 StGB. Außerdem stelle ich hiermit Strafantrag.

 

Begründung:
Die Beschuldigte ist Verlegerin der in Neustadt erscheinenden Zeitschrift „Morgenbild“. Das Impressum lege ich als Anlage bei. In der Ausgabe 9/95 vom 05.09.2000 bin ich unter der Überschrift „Braune Umtriebe in Neustadt“ als „Schwein“ bezeichnet worden. Eine Kopie der Seite 3 füge ich als Anlage bei. Die Bezeichnung eines Menschen als „Schwein“ stellt eine Beleidigung dar (BVerfG, Beschluß vom 03.06.1987, zu finden in NJW 1987, 2661).

Bitte teilen Sie mir das Ergebnis des Strafverfahrens mit.

 

Mit freundlichem Gruß (eigenhändige Unterschrift)

 

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