Welche Gefahren sind bei der Benutzung des Internet zu beachten?

Das Internet ist eine sehr schöne Angelegenheit. Aber es ist auch sehr gefährlich. Bisher gibt es überdies nur wenige Urteile höchster Gerichte, so daß viele Rechtsfragen in diesem Gebiet noch unklar sind. Ich möchten Sie daher auf einige Tücken des Internet hinweisen, die in den letzten Jahren zu ungewollten Strafen und hohen finanziellen Kosten geführt haben:

  1. Benutzen Sie im Internet und in E-Mails keine strafbaren Worte, Zeichen, Lieder, Bilder usw, also keine verfassungswidrige Propaganda, keine verfassungswidrigen Kennzeichen, keine den Staat verunglimpfenden Äußerungen, keine Äußerungen, die zu Straftaten auffordern, keine volksverhetzenden Äußerungen, keine Äußerungen, die Gewalt billigen, rechtfertigen oder verharmlosen, keine beleidigenden Äußerungen, keine schwer jugendgefährdenden Äußerungen und keine Fotos, die gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen.
  2. Setzen Sie keine „Links“ auf Internet-Seiten, die einen strafbaren Inhalt haben, Sie machen sich sonst selbst strafbar.
  3. Schützen Sie sich davor, daß Ihnen Internet-Seiten zugerechnet werden, die einen „Link“ auf Ihre Seite gesetzt haben. Sie machen sich sonst selbst strafbar. Setzen Sie daher auf Ihre Internet-Seite die folgende Distanzierung: „Wir wünschen nur mit den Seiten verlinkt zu werden, die sich an die in der BRD geltenden Gesetze halten. Mit Seiten, die sich nicht an die Gesetze halten, wollen wir nicht verlinkt werden. Sollten sich auf Seiten, die sich mit uns entgegen dieses Wunsches doch verlinkt haben, strafbare Inhalte befinden, distanzieren wir uns ausdrücklich davon.“
  4. Wenn Sie ein Gästebuch oder ein Gesprächsforum auf Ihrer Internet-Seite haben, kontrollieren Sie es bitte täglich und löschen sofort alle Einträge, die gegen Gesetze der BRD verstoßen. Andernfalls machen Sie sich selbst strafbar.
  5. Veröffentlichen Sie auf Ihrer Internet-Seite oder in Ihren E-Mails nur Fotos, Texte, Lieder und andere Werke, wenn Sie vorher hierzu die Zustimmung des Verfassers bzw. Urhebers haben. Sie machen sich sonst wegen einer Urheberrechtsverletzung strafbar oder begehen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Bereits die erste Abmahnung kann Anwaltskosten in Höhe von mindestens 800,- € nach sich ziehen.
  6. Verwenden Sie nur „Kleinzitate“, also nur wenige Sätze aus längeren Texten, - Sie begehen andernfalls ebenfalls eine strafbare Urheberrechtsverletzung oder eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die 800,- € Anwaltskosten nach sich ziehen kann.

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