Herzlich Willkommen

Seit 1983 bin ich in Hamburg als Rechtsanwältin, und zwar als Einzelanwältin, tätig.

Im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit ging es in den von mir bearbeiteten Fällen vor allem um die Geltung der Grundrechte.

Vor allem habe ich Prozesse geführt, um die Grundrechte meiner Mandanten gegenüber den Behörden und den Medien zu wahren und durchzusetzen, - und zwar insbesondere

  • das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das eng mit der Meinungsfreiheit verbunden ist,
  • und das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor allem von politischen Parteien, bei dem die Meinungsfreiheit ebenfalls zu beachten ist.

Dabei machte ich im Rahmen meiner Tätigkeit die Erfahrung, daß gerade Bürger, politische Gruppierungen und Parteien am Rande des politischen Spektrums seitens der Behörden, Medien und politischen Gegner vielfältigen Schwierigkeiten ausgesetzt sind. Solchen politischen Parteien wird es unter anderem sogar häufig verweigert, bei Sparkassen ein Girokonto eröffnet zu bekommen, oder sie erhalten aus politischen Gründen die Kündigungen von Girokonten.

Regelmäßig hatte ich bei meinen Prozessen mehrere Gerichtsinstanzen zu durchlaufen, so daß ich meine Mandanten nicht nur vor den unteren Gerichtsinstanzen und vor Oberlandesgerichten und Oberverwaltungsgerichten, sondern auch zum Teil vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht vertreten habe.

Die folgenden rechtskräftigen Entscheidungen habe ich unter anderem erstritten - wobei ich aus Platzgründen nur diejenigen höherer Gerichte aufführe:

Unter der Überschrift "Häufige Fragen und Antworten" habe ich einige Antworten auf Fragen zum Herunterladen aufgelistet, die mir häufig gestellt werden.

Bei meiner Tätigkeit gehe ich davon aus, daß sich die Güte unserer Demokratie auch darin zeigt, daß sie es allen politischen Kräften ermöglicht, in einem freien und gleichberechtigten Wettkampf am Wohl des Ganzen mitzuwirken, - gemäß den Worten des vierten Bundespräsidenten der BRD:

Demokratisch ist es, dem anderen zuzuhören, seine Meinung zu erwägen, das, was einem selbst einleuchtet, zu akzeptieren, und gegen das übrige, unter ständiger Wahrung des Respektes vor der Person des anderen Gegenargumente hervorzubringen.

Walter Scheel